Mietbedingungen für Frankfurt/a.M.
Was Sie bei Anmietung von Stellwänden und Trennwänden beachten sollten.
Mietbedingungen in Frankfurt/a.M.
Mietbedingungen
1. Mietpreise
Die Mietpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden auf der Basis der jeweils gültigen Mietpreisliste berechnet.
2. Geschäftszeiten
Alle Mietpreise verstehen sich ab Lager Karlsruhe ohne Versand, ohne Mietversicherung und ohne Transportversicherung. Bei Auslieferung und/oder Abholung der Mietsache – während der Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 18.00 Uhr, und Freitag, 8.00 bis 16.00 Uhr, Mittagspause zwischen 12:00 und 13:00 Uhr – durch unseren Fahrdienst berechnen wir die entsprechenden Sätze der jeweils gültigen Mietpreisliste. Entsprechendes gilt auch für Auf- und/oder Abbau und/oder Bedienpersonal.
3. Transport und Mietdauer
Der Auftraggeber gibt die Art des Transportes vor. Die Miete wird berechnet – ab dem Tag der vom Auftraggeber geforderten Versandbereitschaft – für die Dauer der Abwesenheit der Geräte vom Mietlager von AVDATA GmbH. Vom Auftraggeber geforderte Reservegeräte werden mit 50% des normalen Mietpreises in Rechnung gestellt.
4. Rechnung
Die Mietrechnungen sind nach Rechnungserhalt 8 Tage rein netto ohne Abzug zu zahlen.
5. Defekte und Beschädigungen
Die Mietgeräte gelten als in „einwandfreiem Zustand“ vom Mieter übernommen, wenn nicht unverzüglich eine Mängelrüge schriftlich angezeigt wird. Bei technischen Defekten während der Mietzeit hat der Mieter Anspruch auf schnellstmöglichen Ersatz- bzw. Reparaturservice. Ein über die normalen Transportkosten (Bahn, Post, Paketdienst) hinausgehender Lieferservice geht zu Lasten des Mieters. Schadensersatzansprüche aufgrund technischer Defekte sind ausgeschlossen.
6. Schadenersatz
Nichterfüllung der Mietvereinbarung in Folge höherer Gewalt, Transportverzögerungen oder sonstiger Ereignisse, die nicht von AVDATA GmbH zu vertreten sind, schließen Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber AVDATA GmbH aus.
7. Vorauszahlungen & Kaution
AVDATA GmbH hat das Recht, Mietvorauszahlungen oder Kautionsleistungen bis zur Höhe der Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, die Eigentumsrechte von AVDATA GmbH an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte. Bei Eingreifen Dritter auf die Mietsache ist AVDATA GmbH unverzüglich zu informieren.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch äußere Einflüsse und/oder unsachgemäße Bedienung verursacht werden. Bei Verlust oder Diebstahl berechnet AVDATA GmbH dem Mieter den vollen Verkaufspreis. Der Abschluss einer Mietversicherung bleibt dem Mieter unbenommen.
9. Kündigung des Mietvertrages
Bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter bis 24 Stunden vor Aufbau/Abfahrt, ist AVDATA GmbH berechtigt, bis zu 50% des vereinbarten Mietpreises zu berechnen. Wird die vorzeitige Kündigung innerhalb 24 Stunden vor Abfahrt/Aufbau ausgesprochen, berechnet die AVDATA GmbH 100 % des vereinbarten Mietpreises.
10. Gerichtsstand
Diese Mietbedingungen gelten als Vertragsgrundlage von AVDATA GmbH. Von diesen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus den Mietverträgen ist – soweit eine Veränderung zulässig ist – Sitz von AVDATA GmbH, Karlsruhe.
11. Andere Vereinbarungen
Vereinbarungen, die von diesen Mietbedingungen abweichen, müssen schriftlich getroffen werden.